Informationen zum Wahlablauf der Landtagswahl unter Pandemiebedingungen

Die Stadt Ladenburg bittet die Bürgerinnen und Bürger auch bei der Wahlhandlung am Sonntag, 14.03.2021 um die Einhaltung der in der Corona-Verordnung verankerten Vorschriften. Hierzu gehören das Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. Sollte eine Bürgerin oder ein Bürger von der Maskenpflicht befreit sein, bittet die Stadt Ladenburg um die Beantragung der Briefwahlunterlagen. Diese können noch bis Freitag, 12.03.2021 bis 18:00 Uhr beantragt werden.

Um das Risiko einer Ansteckung für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Wählerinnen und Wähler so gering wie möglich zu halten, bittet die Stadt Ladenburg zudem, zur Wahl einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Weiterhin besteht die Pflicht vor dem Eintritt in das Wahllokal die Hände zu desinfizieren und die Einhaltung der Mindestabstände von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen.

Für folgende Personen besteht ein Zutritts- und Aufenthaltsverbot:
- Personen mit (offensichtlichen) Corona-Symptomen (Fieber, Husten).
- Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten
- Personen ohne Maske, die kein Attest vorweisen können oder bei denen ein sonstiger zwingender Grund vorliegt. Ein sonstiger zwingender Grund besteht nur in absoluten Ausnahmefällen, z.B. für eine Mund-zu Mund-Beatmung im Erste-Hilfe-Fall.
- Personen, die sich ohne Attest oder zwingenden Grund weigern, eine Maske zu tragen, dürfen den Wahlraum nicht aufsuchen und können dort nicht wählen. Für diese Personen ist ebenfalls die Briefwahl wegen fehlender zwingender Gründe verwirkt.

Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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