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„Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten“

Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises am Donnerstag, 22. Mai, im Bürgersaal der Gemeinde Edingen-Neckarhausen

Geraten Menschen plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.

Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte informieren.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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