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Heizungstausch mit Sonnenwärme – Steuern sparen und Heizkosten senken

Aus alt mach neu: Die neuen Fördersätze zur solaren Heizungsmodernisierung ermöglichen eine staatliche Förderung von bis zu 45 Prozent der Investitionskosten.  | Foto: Grafik: epr/www.solarwirtschaft.de
  • Aus alt mach neu: Die neuen Fördersätze zur solaren Heizungsmodernisierung ermöglichen eine staatliche Förderung von bis zu 45 Prozent der Investitionskosten.
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(epr) Ab 2021 erhält das klimaschädliche CO2 auch beim Heizen einen jährlich steigenden Preis. Wer dann noch ausschließlich mit Öl und Erdgas heizt, muss sich auf einen erheblichen Anstieg der Heizkosten einstellen. Abhilfe bieten klimafreundliche Solarkollektoren. Sie können mit nahezu jedem anderen Heizsystem kombiniert und auch nachgerüstet werden. Beim Neubau sind sie bereits seit einigen Jahren bundesweit Pflicht. Solarwärme-Anlagen sind die beliebteste Erneuerbare Energie in Deutschland: Bereits über 2 Millionen Haushalte nutzen Solarwärme zur Warmwasser- und Raumwärmebereitstellung.

Seit Anfang 2020 werden Solarheizungen beim Heizungstausch mit bis zu 45 Prozent staatlich gefördert – als Direktzuschuss, bei Bedarf auch flankiert durch eine zinsgünstige Kreditvariante. Zudem gelten neue steuerliche Förderbedingungen für alle, die ihre alte Heizungsanlage austauschen wollen: Anschaffung und Einbau einer Solarthermieanlage oder eines hybriden Heizsystems aus Gas-Brennwertkessel und Solarkollektoren werden jetzt auch über die Einkommenssteuer staatlich gefördert. Mittels der Steuererklärung kann man sich 20 Prozent der Investitionssumme ganz einfach zurückholen. Zu den förderfähigen Kosten zählen nicht nur die Kosten der Solaranlage und des passenden Wärmespeichers, sondern auch der Einbau und die Inbetriebnahme. Auch für Umfeldmaßnahmen wie etwa Abbau und Entsorgung des Öltanks oder die Optimierung des Heizsystems durch den Einbau moderner Flächenheizkörper gelten die neuen attraktiven Fördersätze. In der Folge machen sich die anfänglichen Mehrkosten für die Installation von Solarkollektoren bezahlt. Zuschüsse für Solarheizungen müssen immer vor Maßnahmenbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Für die Förderung über die Einkommensteuer stellt der Solarthermie-Fachbetrieb die nötige Bescheinigung für das Finanzamt aus. Hunderte auf Solartechnik spezialisierte SHK-Betriebe beraten bei der Auswahl und Förderung einer Solarheizung. BSW-Mitglieder in der Umgebung sind unter www.solarwirtschaft.de aufgelistet. Weitere Informationen und den Antrag auf Förderung der neuen Heizung gibt es auf www.bafa.de. Einen ersten anschaulichen Eindruck zur solaren Heizungsmodernisierung vermitteln kurze Infofilme auf dem Youtube-Kanal des Bundesverbands Solarwirtschaft unter www.bsw.li/2rO45eC (Solar und Erdgas) und www.bsw.li/2QtT2F9 (Solar und Pellets).

Autor:

Sandra Weik aus Ladenburg

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