Allgemeinverfügung

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Stadt Ladenburg – Der Bürgermeister – Allgemeinverfügung
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ladenburg

1. Es ist verboten, sich an nachfolgenden Orten im Stadtgebiet Ladenburg aufzuhalten: Neckarwiesen der Stadt Ladenburg (Festwiese, Liegewiese und Grillwiese) ab dem Benz-Park „Am Neckardamm“ entlang der Neckarstraße bis zum Fähranlegeplatz Ladenburg einschließlich des gesamten Neckarstrandes, ausgenommen der Wege. Grünanlage „Benzpark“ zwischen dem Carl-Benz-Haus und der Carl-Benz-Garage bis zum Weg „Am Neckardamm“, ausgenommen der Wege. Reinhold-Schulz-Waldpark, ausgenommen der...

  • Ladenburg
  • 06.04.20
  • 60× gelesen
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