Altstadtsatzung

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Auch auf moderne Gebäude in der Altstadt – hier das Wohnhaus Neue Anlage 4 -  trifft die Altstadtsatzung zu. Daher müssen bei Fenstererneuerungen Holzfenster mit Sprossen eingebaut werden. Die Stadtverwaltung erteilte sich selbst allerdings  beim Bau des Rathauses eine Ausnahmegenehmigung, was selbst 40 Jahre später für Ärger sorgt.
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Wenn mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird

Die Altstadtsatzung kann einen notwendigen Fensteraustausch massiv verteuern / Eine Eigentümerin ärgert sich über Ungleichbehandlungen In der Ladenburger Altstadt eine Wohnung zu haben, ist sicherlich ein Privileg. Auch die am Rande der Altstadt, beim Martinstor lebende Almut Schollmeier fühlt sich in Ladenburg richtig wohl. Sie ist Eigentümerin einer Dachgeschosswohnung in der Neuen Anlage 4 und von ihrem Balkon hat sie einen schönen Blick auf die Altstadt und das benachbarte Martinstor mit...

  • Ladenburg
  • 16.02.24
  • 57× gelesen
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