Bund der Steuerzahler erinnert: Bei Leerstand den Erlass bis 31. März beantragen
Antrag auf Grundsteuererlass
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg erinnert Hauseigentümer daran, dass sie bei unverschuldetem Leerstand ihrer Mietimmobilie Geld zurückbekommen können. Wer es trotz erheblichen Bemühungen nicht schafft, seine Immobilien zu vermieten oder Mietausfälle z.B. wegen der Corona-Pandemie hat, kann mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Im Einzelfall können dies einige hundert Euro sein. Ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2020 muss spätestens bis zum 31....