Maskenpflicht in Gebäuden der Stadt Mannheim bleibt vorerst bestehen
In Baden-Württemberg gelten seit Sonntag, 3. April 2022, nur noch die Basisschutzmaßnahmen des Infektionsschutzgesetzes, so die Ankündigung der Landesregierung. Die Maßnahmen betreffen insbesondere die Anordnung von Masken- und Testpflichten in bestimmten Einrichtungen. Kontakt- und Zugangsbeschränkungen gibt es nicht mehr. Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen gilt in Gebäuden der Stadt Mannheim weiter eine Maskenpflicht. Als ausreichend wird min. eine medizinische Maske angesehen,...