Allgemeinverfügung der Stadt Ladenburg
A l l g e m e i n v e r f ü g u n g 1.) Es ist verboten, sich an nachfolgenden Orten im Stadtgebiet Ladenburg aufzuhalten: - Neckarwiesen der Stadt Ladenburg (Festwiese, Liegewiese und Grillwiese) ab dem Benz-Park „Am Neckardamm“ entlang der Neckarstraße bis zum Fähranlegeplatz Ladenburg einschließlich des gesamten Neckarstrandes, ausgenommen der Wege. Die dortigen Wege stehen ausschließlich dem Fußgängerverkehr zur Verfügung. - Öffentliche Bolzplätze sowie Skatepark und Pumptrack-Anlage 2.)...