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Von unserer Mitarbeiterin Marion Schatz
Keine Pflicht, aber Empfehlung zum Maske tragen in den Monumenten

Wie in vielen anderen Kultureinrichtungen des Landes gilt nun auch in den Monumenten der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg keine Pflicht zum Tragen einer Maske. „Dennoch empfiehlt sich, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, gerade in den Innenräumen eine Maske zu tragen, um sich selbst und andere zu schützen“, so Michael Hörrmann, Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten. „Lediglich in einigen wenigen sehr engen Raumsituationen, wie in Schloss Bebenhausen, werden wir die Maskenpflicht weiterhin aufrechterhalten“, erklärt Michael Hörrmann weiter.

In vielen Monumenten ist nicht nur die kostbare Ausstattung der Innenräume einen Besuch wert.

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Autor:

Marion Schatz aus Friedrichsfeld

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