Von unserer Mitarbeiterin Marion Schatz
Neue Corona-Verordnung

Mit Beschluss vom 1. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen sind seit Montag, 2. November, in Kraft und sind hier zu finden www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ .Die Regelungen sind befristet bis zum 30. November 2020.

Die Corona-Verordnung in der ab 2. November 2020 gültigen Fassung finden Sie hier www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201101_Sechste_VO_der_LReg_zur_Aenderung_der_CoronaVO.pdf
Anbei eine Übersicht des Landes über die verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche: www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/Uebersicht_Verschaerfung_CoronaVO_Novemeber.pdf

Fragen und Antworten zur neuen Corona-Verordnung finden Sie hier www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Seit Montag, 2. November, sind alle Einrichtungen des Fachbereichs Sport und Freizeit (Hallenbäder, Eissportzentrum Herzogenried, SAP Nebenhallen, Sporthallen und Sportfreianlagen) für die Öffentlichkeit und den Vereinssport geschlossen.

Geschlossen haben zudem die Museen in Mannheim, der Luisen- und der Herzogenriedpark sowie der Zoo Heidelberg.

Das Nationaltheater Mannheim stellt den Spielbetrieb vom 2. bis zum 30. November ein, ebenso das Oststadttheater und das Rhein-Neckar-Theater.

Autor:

Marion Schatz aus Friedrichsfeld

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