Stadt Mannheim
Vorgehen zum Nachweis einer Genesung nach Corona-Infektion

Im Rahmen der Öffnungsstrategie bzw. Nachweispflicht für den eigenen Status (negativ getestet, geimpft, genesen) kommt regelmäßig die Frage nach einem „Genesenen-Ausweis“ auf. Hierzu verweisen wir auf die FAQ des Landes unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-nachweise-fuer-geimpfte-und-genesene-personen/

Dort ist das Verfahren folgendermaßen beschrieben:

Wie weise ich nach, dass ich genesen bin?
Als genesen gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 6 Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder mittels einem anderen Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Wenn Ihr Testdatum länger als 6 Monate zurückliegt, gelten Sie nicht mehr als genesene Person im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV).
Es gibt bislang keinen speziellen „Genesenen-Ausweis“ oder eine spezielle Bescheinigung, die Sie anfordern müssen. Bitte sehen Sie hier von Anfragen an das Gesundheitsamt oder Arztpraxen ab.
Ihr Nachweisdokument muss als wichtigstes Kriterium erkennen lassen, dass Ihre Infektion mittels PCR-Testung bestätigt wurde. Darüber hinaus muss zusätzlich zum Test-/Meldedatum klar ersichtlich sein, auf welche Person das Dokument ausgestellt wurde. Akzeptiert werden digitale Versionen sowie Papierversionen.

Vorgehen zum Nachweis einer Genesung nach Corona-Infektion
• PCR-Befund eines Labors
• PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes
• PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
• ärztliches Attest (sofern dieses Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
• die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthält)
• weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten)
NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:
• ein Antigenschnelltestnachweis
• Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/oder Test-/Meldedatum enthalten
• Antikörpernachweise
• Krankheitsatteste

Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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