Stand: 18.4.2020
Geänderte Rechtsverordnung des Landes
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 20. April 2020 und zunächst befristet bis zum 03. Mai 2020.
Die aktuelle Rechtsverordnung des Landes ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Erläuterungen zur Umsetzung der Richtlinie des Landes zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels
Wesentliche Neuerung der aktualisierten Rechtsverordnung des Landes sind schrittweise Öffnungen im Einzelhandel.
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