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von unserer Mitarbeiterin Marion Schatz
Sport im Freien ist ab sofort unter strengen Infektionsschutzvorgaben wieder möglich

Sport im Freien, wie etwa das Tennis spielen, sind ab dieser Woche mit Einschränkungen wieder erlaubt. | Foto: Schatz
  • Sport im Freien, wie etwa das Tennis spielen, sind ab dieser Woche mit Einschränkungen wieder erlaubt.
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Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 9. Mai 2020 ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Der Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken ist ab dem 11. Mai 2020 unter Auflagen wieder gestattet. Sportplätze können, sofern die Auflagen eingehalten werden, für den Trainings- und Übungsbetrieb genutzt werden. Erlaubt ist, was die generellen Auflagen für den Sport im Freien einhalten kann. Damit können grundsätzlich alle Sportvereine ihren Mitgliedern entsprechende Angebote machen.

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Autor:

Marion Schatz aus Friedrichsfeld

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