Feuerwerksverbot in der gesamten Altstadt
Feiern mit Verantwortung – Feuerwerk an Silvester
Die Stadt Ladenburg weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 (u. a. Böller und Raketen) ausschließlich volljährigen Personen und nur am 31. Dezember sowie am 1. Januar ohne besondere Erlaubnis erlaubt ist. Für Personen unter 18. Jahren ist der Erwerb, die Aufbewahrung sowie das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ohne Ausnahme verboten.
Darüber hinaus ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen (z.B. Fachwerkhäusern) untersagt. Aus diesem Grund gilt in der gesamten Altstadt ein Feuerwerksverbot.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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