Feiern mit Verantwortung – Feuerwerk an Silvester
Feuerwerksverbot in der gesamten Altstadt
Die Stadt Ladenburg weist darauf hin, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper und Knallkörper) volljährigen Personen nur am 31. Dezember und am 1. Januar ohne besondere Erlaubnis gestattet ist. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Erwerb sowie die Aufbewahrung und das Abbrennen ohne Ausnahme verboten. Ebenfalls gilt, dass in unmittelbarer
Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen (z.B. Fachwerkhäuser) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Kategorie 2) verboten ist. Ein Feuerwerkverbot gilt daher im gesamten Bereich der Altstadt. Die durch das Abbrennen von Feuerwerken entstehenden Abfälle sind von den Verursachern privat zu entsorgen. Die öffentlichen Mülleimer sind hierfür weder vorgesehen noch geeignet.
Die Stad Ladenburg bittet um einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern und befürwortet einen freiwilligen Verzicht auf das Abbrennen von Böllern und Raketen. Denn vor allem zu Silvester geschehen beim Abbrennen von Feuerwerken immer wieder verheerende Unfälle. Hände, Augen und Ohren sind besonders gefährdet. Daher ist auch bei Kleinfeuerwerk der Kategorie 1 die Bedienungsanleitung zu beachten. Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Feuer kommen, ist umgehend die Feuerwehr zu alarmieren.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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