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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Die Untere Naturschutzbehörde informiert: Baum- und Strauchrückschnitte noch bis Ende Februar möglich Wer vor Frühjahrsbeginn noch Bäume fällen oder an Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen oder anderen Gehölzen starke Rückschnitte vornehmen möchte, sollte zügig ans Werk gehen. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis informiert, dass solche Arbeiten grundsätzlich nur noch bis Ende Februar erlaubt sind. Diese naturschutzrechtliche Regelung gilt auch für das...