BI "Kein Radschnellweg am Neckarkanal"
Antwort des Regierungspräsidiums
Das Regierunspräsidium Karlsruhe beantwortete unsere Fragen, die wir am 04.03.2021 im Blättl veröffentlichten, im Laufe der letzten Woche wie folgt: 1. In welchem Bereich ( Neckarkanal) ist ein Planfeststellungsverfahren vorgesehen und wo nicht und aufwelcher Rechtsgrundlage? lt.Präsentation können "sinnvolle" Teilstrecken bereits vor der endgültien Fertigstellung des RSW eröffnet werden. ist das bereits geplant?? Aktuell befinden wir uns noch in der Detailplanung auf der gesamten Strecke....